Nutzungsordnung

Stand: Juni 2015

Allgemeine Ordnung des ISHC Deggendorf Pflanz e.V. zur Nutzung der vereinseigenen Pflanz-Arena

 

  • 1 – Externe Nutzung der Halle
  • 1.1. Kostenpflichtige Nutzungsarten
  • Die Pflanz-Arena steht jeden Vereinen, Unternehmen, Behörden etc. gegen Nutzungsgebühr als Trainings- und Spielstätte zur Verfügung. Die geltenden Nutzungsgebühren sind dem separaten Preisblatt unter pflanz-arena.de zu entnehmen. Andersartige Verwendung der Halle ist untersagt bzw. bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der Vorstandschaft des ISHC Deggendorf Pflanz e.V.

 

  • Der tägliche Trainings- und Spielbetrieb beginnt um 08:00 Uhr und endet um 22:30 Uhr. Der ISHC Deggendorf Pflanz e.V. behält sich vor, die Halle zu bestimmten Zeiten des Jahres – etwa in sehr kalten Winterwochen – zu schließen.

 

  • 1.2. Buchungsmanagement
  • Interessenten melden sich telefonisch oder per E-Mail bei unserem Buchungsmanagement (pflanz-arena.de) und vereinbaren einzelne oder für einen längeren Zeitraum wiederkehrende Trainings- und Spieltermine. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dem ISHC Deggendorf Pflanz e.V. jederzeit das Recht offen steht, eine vergebene Buchungszeit für den eigenen Bedarf zurückzunehmen. Der Nutzer stellt den ISHC Deggendorf Pflanz e.V. von etwaig daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen frei.

 

  • Vor der ersten Nutzung erfolgt eine persönliche Vorortbegehung und Einweisung durch unser Buchungsmanagement. Wiederkehrende Nutzer erhalten gegen Unterschrift einen Schlüssel für die Eingangstür; dieser ist zurückzugeben, wenn die Nutzungsperiode endet.

 

  • Ein Verlust des Schlüssels ist unverzüglich dem Buchungsmanagement mitzuteilen. Missbrauch – z.B. Nutzung der Halle zu nicht vereinbarten Zeiten – kann einen Entzug der Nutzungserlaubnis nach sich ziehen.

 

  • Stornierungen sind nur bis maximal 48 Stunden vor dem vereinbarten Trainings- oder Spieltermin kostenfrei möglich und sind nur nach persönlicher Kontaktaufnahme zu unserem Buchungsmanagement (per E-Mail) gültig. In allen anderen Fällen werden die Nutzungsgebühren in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei gehäufter Stornierung von Trainingszeiten behält sich der ISHC Deggendorf Pflanz e.V. ausdrücklich das Recht offen, die Trainingszeit für anderweitigen Bedarf zurückzunehmen.

 

  • Die Rechnungsstellung erfolgt als Sammelrechnung am Ende eines jeden Monats.
  • 1.3. Nutzungsverhalten
  • Der namentlich zu benennende Verantwortliche des Hallennutzers hat für die Einhaltung vorliegender Nutzungsordnung zu sorgen. Dazu gehört auch, sich am Aushang über die Brandschutzvorgaben, die Lage der Notausgänge sowie die Rettungswege zu informieren.

 

  • Im gesamten Hallenbereich herrscht absolutes Rauchverbot. Die Räumlichkeiten sind mit Brandmeldern ausgestattet; jede Rauchentwicklung ist zu unterlassen.

 

  • Alle Räumlichkeiten, das Spielfeld sowie Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen sind sorgsam zu behandeln und in ordentlichem Zustand zu hinterlassen, d.h. Abfälle und Ausrüstungsreste sind in dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen, Nassbereiche abzuziehen, Getränkeflaschen in dafür vorgesehenen Trägern zu sammeln etc.. Jegliche Veränderung oder Erweiterung an Räumlichkeiten, Spielfeld, Einrichtungsgegenständen und Außenanlagen sowie die Einlagerung von Gegenständen ist verboten.

 

  • Mit allen Strom- und Wasserverbrauchern ist energiesparend umzugehen, d.h. sie sind nach der Nutzung auszuschalten, Duschvorgänge zeitlich auf ein Minimum zu begrenzen, das Hallenlicht nur bei nicht mehr ausreichendem Tageslicht zu gebrauchen etc.

 

  • Die Verwendung des Videowürfels sowie der Beschallungsanlage ist in erster Linie auf den Spiel- und Turnierbetrieb begrenzt und bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand des ISHC Deggendorf Pflanz e.V. Eine übermäßige Lärmbelästigung für Anwohner ist zu vermeiden.

 

  • Beim Verlassen der Halle ist – sofern kein direkter Nachnutzer folgt – unbedingt darauf zu achten, dass die Eingangstür ordnungsgemäß verschlossen wird sowie alle Strom- und Wasserverbraucher – insbesondere die Hallenbeleuchtung – ausgeschaltet sind.

 

  • 1.4. Haftung
  • Der Aufenthalt in der Halle sowie auf dem Vereinsgelände erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung bei Unfällen (z.B. infolge von herumfliegenden Bällen etc.).

 

  • Die Umkleidekabinen sowie Toilettenanlagen bleiben jederzeit unverschlossen. Am gesamten Vereinsgelände inkl. Kabinen- und Kantinenbereich übernimmt der Verein ausdrücklich keine Haftung für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände.

 

 

  • Schäden an der Halle bzw. am Inventar müssen unverzüglich dem Vereinsvorstand gemeldet werden. Der Nutzer haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte Schäden an der Halle bzw. an verliehenem Equipment. Selbiges gilt für den Verlust von Leihgegenständen.

 

  • Der Verein haftet nicht für Schäden bzw. den Verlust von auf dem Vereinsgelände abgestellten Fahrzeugen.

 

  • Den Anweisungen des vereinseigenen Ordnungspersonals ist stets Folge zu leisten.

 

  • 2 – Interne Nutzung der Halle
  • 2.1. Vereinseigene Nutzungsarten
  • Mannschaften und Mitglieder des ISHC Deggendorf Pflanz e.V. haben grundsätzlich vorrangiges Nutzungsrecht.

 

  • Ausgewählte Mitglieder des Vereins (Mannschaftsverantwortliche, Trainer, Vorstandsmitglieder, Kioskteam etc.) erhalten gegen Unterschrift einen Schlüssel für die Eingangstür. Dieser ist zurückzugeben, wenn die jeweilige Amtsverantwortung endet. Der Schlüssel ist sorgsam zu behandeln; eine Weitergabe an Dritte oder dessen Vervielfältigung ist untersagt. Bei etwaigem Verlust ist das Buchungsmanagement umgehend zu informieren.

 

  • 2.2. Nutzungsverhalten
  • Es gelten sinngemäß die Vorschriften von §1.3. vorliegender Nutzungsordnung. Ergänzend ist darauf zu achten, dass beim Verlassen – sofern kein Nachnutzer folgt – auch die Kiosk- und Traineranlagen ordnungsgemäß verschlossen sind.

 

 

  • 2.3. Haftung
  • Es gelten sinngemäß die Vorschriften von §1.4. vorliegender Nutzungsordnung.

 

  • 2.4. Ticketing
  • Bei allen Nachwuchs- und Behindertensportveranstaltungen des ISHC Deggendorf Pflanz e.V. ist der Eintritt grundsätzlich frei.

 

  • Bei allen Herren- und Damenspielen des ISHC Deggendorf Pflanz e.V. wird Eintritt verlangt. Die jeweils aktuell geltenden Eintrittsgelder sind über pflanz-arena.de sowie über die Informationsmedien vor Ort in Erfahrung zu bringen. Eintrittstickets sind während des Aufenthalts bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Mitglieder des ISHC Deggendorf Pflanz e.V. haben gegen Vorlage des Mitgliedsausweises freien Eintritt zu allen Spielen des ISHC Deggendorf Pflanz e.V. – auch zu an sich kostenpflichtigen Herren- und Damenspielen). Ebenso haben folgende Personen freien Eintritt: Gästemannschaften (inklusive maximal 5 offiziellen Betreuern), Schiedsrichter (gegen Vorlage des Schiedsrichterausweises), Funktionäre der ISHD oder des BRIV (gegen Vorlage des Funktionärsausweises).

 

  • Die Ticketpflicht beginnt 30 Minuten vor jedem kostenpflichtigen Spiel und endet mit Spielende. Personen, die sich schon vor Beginn der Ticketpflicht in der Halle befinden, werden nicht abkassiert.

 

  • Tickets können am Halleneingang erworben werden. Der Ticketschalter ist von 30 Minuten vor einem kostenpflichtigen Spiel bis mindestens zum Ende des ersten Drittels besetzt. Bei Damen- und unterklassigen Herrenspielen (Herren II, Herren III) kann auf den Ticketverkauf am Eingang verzichtet werden; in solchen Fällen kassiert einer der beiden eingeteilten Zeitnehmer während der ersten Drittelpause ab.

 

  • Eintrittskarten gelten stets für einen gesamten Heimspieltag, d.h. man löst nur jeweils ein Ticket für das direkt anstehende Spiel; dieses Ticket gilt für alle weiteren an diesem Tag nachfolgenden Spielen.